 Beschreibung:
Bei der Deutschen Rentenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden pflichtversichert,
darüber hinaus bestimmte Gruppen von Selbstständigen – zum Beispiel Handwerker, Künstler und Publizisten. Auch junge
Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sowie Wehrdienstleistende
und Zivildienstleistende sind pflichtversichert. Schließlich gehören Personen, die Unterhaltsersatzleistungen beziehen – zum
Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld – der Rentenversicherung an.
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