Rentenversicherung
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Die häufigsten Rentenirrtümer

Sie sind unverwüstlich wie Unkraut und ansteckend wie Schnupfen: Eine Reihe von falschen Aussagen zum Thema Rente machen unter Nachbarn und Kollegen die Runde. Die häufigsten Rentenirrtümer haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Die Rente kommt automatisch

Die Rente kommt automatisch - ist eine weit verbreitete Meinung, aber falsch. Jede Rente muss beantragt werden. Bei allen Renten gibt es Fristen, innerhalb derer sie beantragt werden müssen, sonst verschenkt die künftige Rentnerin beziehungsweise der künftige Rentner bares Geld. Altersrenten sollten spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn beantragt werden.

Die Abschläge bei den vorgezogenen Altersrenten enden mit dem 65. Geburtstag

Die Abschläge bei den vorgezogenen Altersrenten enden mit dem 65. Geburtstag, diese Auffassung ist nicht richtig. Die Rentenabschläge bei einer vorzeitigen Altersrente gelten für immer - ein Leben lang. Selbst bei einer späteren Witwenrente oder Waisenrente wirken sich diese Abschläge aus.

Ich muss meine Rente ab 2005 voll versteuern

Ich muss meine Rente ab 2005 voll versteuern wird zurzeit häufig behauptet. Mit dieser Meinung liegen viele Rentnerinnen und Rentner aber falsch. Wer schon 2004 eine Rente bekommt, für den bleibt der steuerpflichtige Anteil der Rente für immer bei 50 Prozent. Das führt dazu, dass ein Großteil der heutigen Rentnerinnen und Rentner weiterhin keine Steuern zahlen werden. Eine Ausnahme sind Rentner, die weitere Einkünfte haben, etwa Zinserträge und Miet- oder Pachteinnahmen. Hier können Steuern fällig werden.

Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig

Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig wird oft in Betrieben behauptet, ist aber falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus allen bis zum Rentenbeginn zurückgelegten Rentenzeiten. Dabei werden die letzten Jahre genauso behandelt wie alle anderen Beitragsjahre.

Wenn ich in Altersrente bin, kann ich dazuverdienen so viel ich will

Wenn ich in Altersrente bin, kann ich dazuverdienen so viel ich will stimmt nicht ganz. Altersrentner, die schon 65 Jahre alt sind, können neben der Rente hinzuverdienen so viel sie wollen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei jüngeren Rentnern gibt es aber Einschränkungen. Sie dürfen maximal 350 Euro im Monat hinzuverdienen. Wer mehr verdient, dem wird die Rente gekürzt.

Alle Frauen können mit 60 Jahren in Rente gehen

Alle Frauen können mit 60 Jahren in Rente gehen heißt es häufig, was aber nicht der Wahrheit entspricht. Frauen können wie Männer generell erst mit 65 Jahren in die Altersrente gehen, wenn sie mindestens 5 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben. Eine vorzeitige Altersrente ab 60 Jahren ist nur möglich, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind. Welche das sind und wieviel Abschlag dann in Kauf zu nehmen ist, wissen die Rentenexperten der Rentenversicherungsträger.

Als Selbstständiger kann ich mir meine Rentenbeiträge auszahlen lassen

Als Selbstständiger kann ich mir meine Rentenbeiträge auszahlen lassen wird immer wieder behauptet. Das ist nicht richtig. Eine Auszahlung der Rentenbeiträge ist generell nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es nur für gewisse Berufsgruppen, die eine eigenständige Altersvorsorge haben. Darunter fallen Selbstständige nicht. Sie können sich die Beiträge erst mit 65 Jahren auszahlen lassen und das auch nur, wenn bis dahin keine 5 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt wurden. Ansonsten bekommen sie eine reguläre Altersrente.

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